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Details

Adressänderung / Umzug innerhalb der Gemeinde

Sie sind innerhalb der Gemeinde Möhlin umgezogen oder ziehen demnächst um? Hier sind Sie richtig, um die Adressänderung vorzunehmen.

Gesetzlich sind Sie verpflichtet, Ihren Umzug in der Gemeinde Möhlin innert 14 Tagen dem Gemeindebüro (Einwohnerkontrolle u. SVA-Zweigstelle) zu melden. Auch ein Wohnugswechsel innerhalb einer Liegenschaft muss gemeldet werden.

Adresswechsel sollten persönlich oder online via e-Umzug gemeldet werden. Wir benötigen dazu Ihren Mietvertrag oder die Bestätigung des Logisgebers / der Logisgeberin.

eUmzugCH
Gemeindebüro (Einwohnerkontrolle u. SVA-Zweigstelle)
Zuzug, Adressänderung, Wegzug
eUmzug