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Details

Baugesuch - Informationen allgemein

Baugesuch einreichen mit eBau Aargau / Baueingabe

 

Die Gemeinde Möhlin führt die Baugesucheingabe und Bewirtschaftung digital. (Seit 2017 teilweise / Seit 2021 ausschliesslich)

Bauherrschaft oder Projektverfasser/in erfassen ihr Baugesuch im Online-Schalter mit sämtlichen Unterlagen, Plänen und Nachweisen.

Die Kommunikation zwischen Gesuchstellenden und Gemeinde bzw. Kanton erfolgt grundsätzlich auf digitalem Weg. Ausnahmen sind fristauslösende Verfügungen und fristgebundene Eingaben wie Einwendungen, die weiterhin auf dem Postweg versendet werden.

 

Für Supportanfragen von Gesuchstellenden steht eine zentrale Anlaufstelle/Hotline, während Büroarbeitszeiten, zur Verfügung (Betrieb durch Kanton). Die Hotline übernimmt eine Art Triage, das heisst erkennt ob ein Anwenderproblem, ein fachliches Problem oder eine technische Störung vorliegt.

Telefon +41 (0)62 835 33 00 oder baubewilligungen@ag.ch

 

Die eBau Applikation wird von den folgenden Browsern vollumfänglich unterstützt:

Edge, Chrome, Firefox

Bei anderen Browsern können Fehler auftreten oder nicht alle Funktionen zur Verfügung stehen. Deswegen empfehlen wir, einen der aufgelisteten Browser zu verwenden.

 

Kontakt "Smart Service Portal" - Kanton Aargau (ag.ch)

 

Voraussetzung:

Voraussetzung um im Online-Schalter auf www.ag.ch ein Baugesuch einreichen zu können, ist sich im Online-Schalter registrieren zu lassen.

 

Allgemeine Informationen zu den Gesuchsunterlagen:

Form

Pläne, welche grösser sind als A3, müssen zwingend in zweifacher Ausführung zusätzlich in Papierform eingereicht werden. Das Baugesuch gilt erst als eingereicht sobald, wo nötig, die Pläne in Papierform eingereicht wurden.
Die Unterschriften sind auf den Plänen nicht nötig. Die Unterschrfiten sind auf dem Unterschriftenblatt für sämtliche Unterlagen zu leisten. Dieses ist im eBau unter Punkt 8 "Gesuch senden" mittels generiertem "Unterschriftblatt" hochzuladen. 


Ausnahme bzgl. Unterschrift: AGV-Formulare sowie der Antrag Ersatzabgaben für nicht gebaute Schutzräume sind aktuell weiterhin auf dem Formular zu unterschreiben.

Bitte beachten Sie, dass bei mehreren Pläne diese nicht als ein Gesamtdokument sondern als Einzeldokumente hochgeladen werden! - Sämtliche Unterlagen sind als einzelne Dokumente hochzuladen. Ausnahme: Das NEM ist als ein Gesamtdokument hochzuladen.

 

Änderungen

Bei Nachreichung von Planunterlagen in Folge Änderungen sind sämtliche Änderungen jeweils durch eine Revisionswolke zu kennzeichnen; und es sind auch nur diejenigen Unterlagen erneut nachzureichen welche auch tatsächlich geändert wurden!

Kanton Aargau - Elektronischer Baubewilligungsprozess "eBau Aargau"
Kanton Aargau - Bauen
Bau und Umwelt, Bauaufsicht, Baubewilligungen, Hochbau, Hochbau / Planung
Baugesuch - Informationen und Erklärungen