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Dienstleistungen: Einstellung der Leistungssperre

Einstellung der Leistungssperre

Liste der säumigen Versicherten

Am 1. Juli 2014 führte der Kanton Aargau die Liste der säumigen Versicherten ein. Sobald Prämien oder Kostenbeteiligungen des Versicherten betrieben werden, wird durch die SVA Aargau eine Leistungssperre bei der Krankenkasse verfügt.

Haben Sie eine solche Leistungssperre bei der Krankenkasse? 

Unter folgenden Voraussetzungen ist eine vorläufige Einstellung der Leistungssperre (Sistierung) möglich:

  • Sie bezahlen Ihre Ausstände bei der Krankenversicherung ab;
  • Sie bezahlen Ihre Ausstände in Form einer Lohnpfändung ab;
  • Sie können mit Hilfe nötiger medizinischer Massnahmen Ihre Erwerbsfähigkeit erhalten oder wiedererlangen;
  • Es liegt eine chronische Erkrankung vor, die unbehandelt zu einer schweren Einschränkung der Lebensqualität oder gar zum Tod führt.

Bitte beachten Sie die unten aufgeführten Dokumente, welche notwendig sind für den Antrag auf Sistierung. Bei medizinischen Massnahmen zum Erhalt oder Wiedererlangung der Erwerbsfähigkeit ist anstelle der Bestätigung des Betreibungsamtes ein Arztzeugnis notwendig, welches bestätigt, dass die medizinischen Massnahmen zum Erhalt oder Widererlangung der Erwerbsfähigkeit dienen.

Melden Sie sich bei der Sektion Soziale Dienste für ein Erstgespräch. Ihre Daten werden vertraulich behandelt und unterstehen dem Datenschutz.

Fachbereich Beratungsstelle Prämienverbilligung, Soziale Dienste
Soziale Sicherheit