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Details

Betreuungsgutscheine beantragen

Anspruch auf Betreuungsgutscheine haben Familien mit einem massgebenden Einkommen des gesamten Haushaltes bis CHF 90‘000. Das massgebende Einkommen ergibt sich aus dem steuerbaren Einkommen, zuzüglich 10% des steuerbaren Vermögens, den Einkaufsbeiträgen an die 2. Säule und Beiträgen an die Säule 3a und der Liegenschaftsunterhaltskosten, die den Pauschalabzug übersteigen.

Das massgebende Einkommen kann unter folgendem Link unverbindlich berechnet werden.

Wie gehen Sie vor, um Betreuungsgutscheine zu erhalten?

  1. Die Erziehungsberechtigten können die Betreuungsgutscheine online über das Smart Service Portal beantragen. Die Sektion Soziale Dienste wird Ihren Antrag prüfen und Ihnen mitteilen, welche weiteren Unterlagen für die Prüfung benötigt werden.
  2. Der zuständige Bereich prüft die Angaben zu Arbeitspensum und Einkommen. Auf der Grundlage Ihrer Angaben im Antragsformular sowie der Daten der Abteilung Steuern wird Ihr Anspruch auf Betreuungsgutscheine berechnet.
  3. Die Erziehungsberechtigten erhalten eine schriftliche Mitteilung über die Anzahl und Höhe der Betreuungsgutscheine.
  4. Die Erziehungsberechtigten erhalten bei Kindern in
    a. Kindertagesstätten/Tagesfamilien und Ferienbetreuung die Vollkosten in Rechnung gestellt. Die Gemeinde Möhlin vergütet den Erziehungsberechtigten die Betreuungsgutscheine.
    b. Tagesstrukturen den Vollbetrag abzüglich der Betreuungsgutscheine in Rechnung gestellt. Die Gemeinde Möhlin vergütet der Schulverwaltung die Betreuungsgutscheine.

Bitte beachten Sie, dass der Anspruch auf Betreuungsgutscheine nicht rückwirkend geltend gemacht werden kann.

Berechnungsblatt - Massgebendes Einkommen
Kinderbetreuungsgutscheine im Smart Service Portal beantragen
Fachbereich Kinderbetreuungsgutschriften, Soziale Dienste
Kinder und Jugendliche