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Dienstleistungen: Abmeldung / Wegzug

Abmeldung / Wegzug

Schade, dass Sie sich entschieden haben aus Möhlin wegzuziehen. Um Ihnen die Wegzugsformalitäten zu erleichtern, finden Sie hier die entsprechenden Informationen dazu.

Melden Sie bitte Ihren Wegzug online auf dem Portal  e-Umzug, so können Sie auch gleich die Anmeldeformalitäten bei Ihrer neuen Wohngemeinde in einem Schritt vornehmen.

Gesetzlich sind Sie verpflichtet, Ihren Wegzug aus der Gemeinde Möhlin innert 14 Tagen dem Gemeindebüro (Einwohnerkontrolle u. SVA-Zweigstelle) zu melden.

Bei der persönlichen Vorsprache halten Sie bitte einen amtlichen Ausweis (ID, Pass, Ausländerausweis), das Wegzugsdatum sowie Ihre neue Adresse bereit.

 

Abmeldung ins Ausland

Bei einem Wegzug ins Ausland müssen Sie persönlich am Schalter vorsprechen. Dies ist ab einem Monat vor Ihrem Ausreisedatum möglich. Für die Abmeldung müssen Sie den Fragebogen für Wegzüger/-innen ins Ausland ausgefüllt und unterschrieben bei der Abteilung Steuern einreichen. Bitte beachten Sie die Hinweise auf dem Fragebogen.

eUmzugCH
Gemeindebüro (Einwohnerkontrolle u. SVA-Zweigstelle)
Zuzug, Adressänderung, Wegzug
eUmzug