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Dienstleistungen: Solar- & PV-Anlage - Einreichen + Informationen

Solar- & PV-Anlage - Einreichen + Informationen

Grundlagen zur Erstellung einer Solaranlage

Merkblatt für Photovoltaik- und Solaranlagen in der Kernzone Möhlin (K1, K2, K3)

Infoblatt Solarstromanlagen / Photovoltaikanlagen

Merkblatt Pflicht zur Nutzung der Sonnenenergie

Formular zur Erfassung von Solaranlagen

 

Neue Solar- & PV-Anlagen sind melde- oder baubewilligungspflichtig.

In beiden Fällen ist das Solarmeldeformular auszufüllen.

Solaranlagen sind meldepflichtig wenn sie:

  • nicht auf einem Gebäude unter Denkmal- oder Substanzschutz oder in einer Zone mit erhöhten Anforderungen an das Orts- und Landschaftsbild, wie namentlich einer Dorf-, Altstadt-, Kern- oder Weilerzone mit Ortsbild von nationaler Bedeutung, erstellt werden
  • nicht auf einem Gebäude von kantonaler oder nationaler Bedeutung (Kulturdenkmäler) erstellt werden.
  • nicht in einem Gebiet liegen, für welches der Kanton ein Schutzdekret erlassen hat
  • die gestalterischen Vorgaben des Art. 32a Abs. 1 der Raumplanungsverordnung (RPV) erfüllen.

Die gestalterischen Vorgaben für die Erfüllung der Meldepflicht sind die folgenden:

- Anlagen gelten auf einem Steildach als genügend angepasst, wenn sie:

  • die Dachfläche im rechten Winkel um höchstens 20 Zentimeter überragen
  • von vorne und von oben gesehen nicht über die Dachfläche hinausragen
  • nach dem Stand der Technik reflexionsarm ausgeführt sind
  • als kompakte Fläche zusammenhängen.

- Auf einem Flachdach gilt eine Anlage als genügend angepasst, wenn sie:

  • die Oberkante des Dachrandes um höchstens einen Meter überragt
  • von der Dachkante soweit zurückversetzt ist, dass sie von unten in einem Winkel von 45 Grad betrachtet, nicht sichtbar ist
  • nach dem Stand der Technik reflexionsarm ausgeführt ist

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Bei Anlagen auf Dächern in der Arbeitszone welche eine Dachbegrünung haben empfiehlt es sich den Sachverhalt vorgängig mit der Abteilung Bau und Umwelt zu besprechen bzw. vor einer Meldung zuerst eine Anfrage per Mail einzureichen. Bei Dächern mit Dachbegrünung sind zusätzliche Massnahmen notwendig damit die Kombination Dachbegrünung & PV-Anlage möglich wird.

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Anlagen in Kernzonen, Anlagen an Fassaden oder an Balkongeländern in sämtlichen Bauzonen, freistehende Anlagen (z.B. Solarzäune) und weitere sind immer baubewilligungspflichtig.

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Zur Erfüllung der Meldepflicht sowie als Beilage für die Baubewilligung wird das Formular zur Erfassung von Solaranlagen verwendet.

Das Formular zur Erfassung von Solaranlagen ist online auszufüllen und beim Kanton einzureichen.

Dazu ist dieses Formular als PDF und zusammen mit den restlichen relevanten Unterlagen bei der Gemeinde einzureichen.

Weitere relevante Unterlagen sind u.a.: Situationsplan, Datenblätter, Grundriss, Schnitte und Ansichten, usw. 

Einzureichende Unterlagen für ein Baugesuch sind dem Merkblatt PV- und Solaranlagen in Kernzonen zu entnehmen.

 

Das Formular zur Erfassung von Solaranlagen finden sie hier.

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Bei einer bewilligungspflichtigen Anlage sind die Unterlagen per eBau als Baugesuch einzureichen.

 

Bei Meldepflicht werden Sie nach dem Einreichen der entsprechenden Unterlagen; welche bei der Gemeinde per Mail (bauundumwelt@moehlin.ch) einzureichen sind; falls die Unterlagen in Ordnung sind, innerhalb von 30 Tagen die Zustimmung der Gemeinde erhalten.

 

Bau und Umwelt, Hochbau / Planung
Solar- und Photovoltaikanlagen / Förderungen Energie